Professor Dr. R.S. fragte:
Sehr geehrter Herr Fenner,
wir hatten uns gerade beim VBKI ausgetauscht. Bitte lassen Sie mir doch ein signiertes Exemplar Ihres Buches “Erfolgreich mit Stil - Der Knigge für alle Lebenslagen” per Post an meine u.g. Rechnungsanschrift zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
R. S.
PS: Ich melde mich bei Ihnen, sobald ich Herrn Stauffenberg gesprochen habe.
Prof. Dr. R. S.
Meine Antwort
Sehr geehrter Herr Professor,
das mache ich natürlich nur, wenn Sie mir versprechen, nie wieder von „Herrn“ Stauffenberg zu sprechen *Scherz*! Nach Lektüre meines Werkes machen Sie das sowieso nicht mehr.
Aber wenn wir gerade dabei sind, sage ich Ihnen mal dazu Genaueres: Mit mir, einem relativ Fremden, sprechen Sie über den Grafen Stauffenberg von „Graf Stauffenberg“. Wenn wir länger über ihn sprechen, sagen Sie beispielsweise auch, „Stauffenberg ist ein seriöser Mann“,
„Stauffenberg ist ein guter Freund von mir“, nie „von Stauffenberg ist…“. Vielmehr auch, wenn er beispielsweise Albert heißt, „Albert Stauffenberg besitzt sehr gut gelegene Immobilien“, aber auch, „ich kenne den Grafen schon seit 20 Jahren“. Im Kreise enger Freunde, z.B. auf einer Party, auf welcher viele ihn kennen, fragen Sie z.B. die Gastgeberin, „ist Albert Stauffenberg noch nicht da?“
Wenn Sie ihn nicht duzen, reden und schreiben Sie ihn an mit „Graf Stauffenberg“, „lieber Graf Stauffenberg“ oder „sehr geehrter Graf Stauffenberg“, während im Adressfeld des Briefes steht:
„Graf Albert von Stauffenberg“ oder „Albert Graf von Stauffenberg“,
niemals etwa „Herrn Albert….“.
Leicht zu merken: Titulierte Adlige sind keine Herren, sondern eben Grafen, Fürsten, Prinzen etc. Sie werden niemals mit „Herr“ oder „Herrn“ und ihre Frauen nie mit „Frau“ tituliert oder angeschrieben.
Dem einfach adligen Herrn von Kleist dagegen schreiben Sie einen Brief
„Herrn
Heinrich von Kleist
Lieber Herr von Kleist“
Eine Zwitterstellung besitzen Freiherren:
Adressfeld:
Freiherrn
Werner v. Tritsch
(niemals „Herrn Freiherr oder so etwas)
Anrede: „Sehr geehrter Herr v. Tritsch“ oder „sehr geehrter Baron Tritsch“. Freiherr und Baron sind die gleiche Adelshierarchie. Der niedrigste titulierte Adel. Deswegen redete man früher durchweg den Freiherrn mit „Baron“ an. Das ist heute eher eine Anrede, die den Betreffenden besonders ehren soll.
Auch über den mit Ihnen befreundeten Freiherrn v. Tritsch werden Sie (wie oben beim Grafen) im jovialen Ton durchaus sagen: „Ich war neulich mit Tritsch auf der Jagd“ oder „Werner Tritsch ist ein begnadeter Schütze“.
Nur der Chauffeur sagt, „Guten Morgen Herr Graf“. Wie sagen Sie zu der Ehefrau oder zu sonst irgendeiner Gräfin von Waldegg oder Prinzessin von Kneuß?:
„Guten Morgen, Gräfin“ - „Sehr verehrte, liebe Prinzessin!“. Sie sprechen nicht den eigentlichen Familiennamen aus.
Übrigens, das „von“ wird offiziell nur beim titulierten Adel durch „v.“ abgekürzt. Um einfache Adlige zu ehren, kürzt man bei „Herrn v. Kleist“ natürlich absichtlich unvorschriftsmäßig das „von“ mit „v.“ ab. Das sind die Feinheiten!
Das war eine kleine Adels-Anrede-und-über-Adlige-Sprech-Schule als Dank für Ihre Kontaktanbahnung zum Grafen Stauffenberg.
Mein Buch kriegen Sie mit Signierung und mit dem größten Vergnügen. Es hat mir große Freude gemacht, Sie kennen zu lernen. Bitte fassen Sie das oben Gesagte nicht als Oberlehrerhaftigkeit auf. Es macht doch Spaß, im Umgang mit anderen auf lässige Art richtig zu liegen, oder?
Mit herzlichen Grüßen,
Ihr
Uwe Fenner
Institut für Stil & Etikette
Nachfrage:
Lieber Herr Fenner,
vielen Dank für Ihre ausführliche Mail. Deswegen habe ich ja Ihr Buch, auf das ich mich schon freue, bestellt. Trotzdem eine kurze Nachfrage: In Deutschland ist ja m.E. der Adelsstand, anders als z.B. in meiner Heimat Spanien – wir sind noch eine Monarchie – mit dem Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreiches abgeschafft worden. Adelstitel sind ja seither keine Titel mehr, sondern Namensbestandteile, auch mit der Folge, dass z.B. alle Kinder eines Grafen auch den Grafen im Namen führen, etc. In Spanien wurde und wird ja der Adelstitel vererbt wie ein reales Recht, so dass z.B. die Kinder eines Grafen nicht alle Graf werden, sondern nur derjenige, der den Titel selbst erhält. Wieso spielt dieser Umstand in der Anredeform in Deutschland keine Rolle? Und wieso wird der Namensbestandteil wie ein Titel verwendet?
Mit herzlichen Grüßen
R. S.
Meine Zusatzantwort:
Lieber Herr Professor,
in Deutschland herrscht ein bisschen ein Durcheinander von Namensbestandteil und Titel. So heißt die Tochter des Grafen v. Arnim beispielsweise inkonsequenter- aber nachvollziehbarerweise nicht Frau Beate Graf v. Arnim, sie heißt auch nicht (mehr) Comtesse Beate v. Arnim, sondern sie heißt Beate Gräfin v. Arnim.
Der Adelshinweis im Namen ist zwar rechtlich Namensbestandteil geworden. Aber ebenso wie man unterscheidet zwischen Legitimität (was man gesetzlich darf) und Moralität (was man nach dem Gewissen darf), so unterscheidet man beim Adel eben auch zwischen gesetzlicher Gleichheit und höflicher (gesellschaftlicher) Achtung.
Alles, was ich in meiner letzten Mail gesagt habe, ist höfliche Achtung und (durchaus bürgerlicher) Respekt vor Mitmenschen, denen früher auch gesetzliche Privilegien zuerkannt wurden.
Deswegen ist das vorher Gesagte auch keineswegs als gesetzliche Vorschrift aufzufassen. Das gilt allerdings auch für die Benimmfrage, dass der Herr beim Aufstehen und im Stehen und im Gehen das Jackett geschlossen trägt. Auch dazu verpflichtet ihn der Gesetzgeber nicht.
Heute ist es ja sehr modern, sich auf das zu berufen, was gesetzlich geregelt ist: „Das ist legitim“, hört man allenthalben Politiker sagen, wenn sie etwas gesagt oder getan haben, was rechtlich erlaubt, aber oft moralisch an der Grenze war. Das galt früher als furchtbar ordinär. Die feine Gesellschaft hatte ihre eigenen Regeln. Diese waren - was Manieren und Höflichkeit betrifft - viel strenger. Der Franzose fasst die Höflichkeitsregeln mit dem einzigen Begriff „après vous“ zusammen. Was den Umgang mit der Öffentlichkeit, der Allgemeinheit betrifft, waren diese Regeln von mehr Eigenverantwortung und weniger Respekt vor dem Gebilde Staat gekennzeichnet.
Sich gegenseitig tot zu schießen, war auch früher ein Gesetzesbruch, der staatlich sanktioniert wurde. Aber der (siegreiche) Duellant war gesellschaftlich natürlich geradezu ein Ehrenmann, ein Held. Der dumme Staat berücksichtigte das immerhin mit vergleichsweise symbolischer Strafe für diesen vorsätzlichen, aber eingewilligten Mord.
Auch uns geht es heute noch so im täglichen Leben: Der völlig unbekannten Kassiererin an der Supermarkt-Kasse geben wir das versehentlich zuviel herausgegebene Wechselgeld zurück. Das ist Ehrensache. Dem (staatlichen) Finanzamt reichen wir auch schon mal eine Blumenstraußrechnung ein, für ein Bouquet, welches nie im Büro stand. Und wenn kein Auto kommt, gehe ich ohne jedes schlechte Gewissen, ja fast mit einem gewissen Triumph der Überlegenheit des Menschen über die dumme Maschine über die rote Ampel.
So ist das auch bei der Handhabung von Adelspersonen, die rechtlich freilich nur noch Bürgerpersonen sind, die einen Namen tragen, dem man anmerkt, dass sie einst Privilegierte waren. Rechtlich sind sie gleich zu behandeln. Der Respekt, den jeder Mensch jedem anderen gegenüber zeigt, „verpflichtet“ zur Sonderbehandlung.
Mein Buch geht in den nächsten Tagen an Sie raus! Vielen Dank für Ihre Bestellung.
Herzliche Grüße,
Uwe Fenner
Institut für Stil & Etikette
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