Herr J.S. schrieb:
Sehr geehrter Herr Fenner,
auf Ihrer Website, die ich heute besucht habe, fand ich einen interessanten Austausch über die korrekte Adelsanrede. Wollen Sie mir dazu einige Bemerkungen erlauben?
1) Das Prädikat “Herr”/”Frau” dürfte doch meines Wissens in folgenden Fällen in der brieflichen Adresse zur Anwendung kommen:
a) bei souveränen & mediatisierten Häusern für die Gemahlinnen & weiblichen Agnatinnen.
Bsp:
Seiner Erlaucht
dem Regierenden Grafen von Schönburg-Glauchau
Ihrer Hoheit
der regierenden Frau Gräfin von Schönburg-Glauchau, geborene Prinzessin von Hessen-Kassel
Ihren Durchlauchten
dem Fürsten und der Frau Fürstin Reuß
Ihrer Durchlaucht
der Frau Prinzessin XY von Waldburg-Zeil
(aber: Seiner Durchl. dem Prinzen XY von Waldburg-Zeil)
b) Dasselbe auch bei den Gemahlinnen landständiger Fürsten und Herzöge (womöglich auch bei den Titelherren selbst, da nicht regierend?).
Bsp.:
Ihrer Durchl.
der Frau Fürstin Bismarck
2) Die Abkürzung “v.” für “von” dürfte strenggenommen bei souveränen/mediatisierten Titulierte nicht in Anwendung kommen, da ihre Titel ursprünglich landesherrliche Souveränität anzeigen, ebenso wenig wie die Weglassung des Prädikats vom Grafen aufwärts. Also “Fürst von Waldburg-Zeil” oder “Graf von Schönburg-Glauchau” (auch “Freiherr von und zu Guttenberg”, da reichsunmittelbar), aber “Fürst (v.) Bismarck”, “Graf (v.) Arnim”, “Freiherr v. Plettenberg”.
3) Schließlich in offiziellen brieflichen Äußerungen dürfte das “Herr” vor den Titel von Souveränen/Mediatisierten bis zum Großherzog aufwärts (aus Courtoisie auch bei Landständigen vom Fürsten aufwärts) gestellt werden.
Ich bin mir allerdings in Vielem aufgrund widersprüchlicher Angaben nicht ganz sicher. Ihre Meinung interessiert mich also brennend!
Mit bestem Gruß,
Ihr K.S.
Meine Antwort:
Sehr geehrter Herr S.,
Ihre Anredefrage ist kompliziert, und ich würde nicht mehr so schreiben. Fast 100 Jahre nach amtlicher Abschaffung des Adels als Klasse oder Stand befinden wir Bürger uns zweifellos in der Position der gesellschaftlichen Gleichrangigkeit. Das heißt, wir respektieren die Besonderheit adliger Namen und die Gefühle ihrer Träger und gebrauchen bis zu einem gewissen Grade auch mit dem Namen zusammenhängende Anreden. Allerdings niemals solche, die Adelspersonen als wertig überlegen bezeichnen. Deswegen glaube ich, ist es richtiger, die Erlauchten und Durchlauchten wegzulassen.
Damit ergibt sich von alleine, dass ich Fürst und Fürstin Bismarck mit “Fürst und Fürstin Johannes von Bismarck” oder “Fürst Johannes v. Bismarck und Fürstin Edelgard v. Bismarck” adressiere, aber mit “Sehr verehrte Fürstin, sehr geehrter Fürst Bismarck” im Brief und mit “Guten Tag, Fürstin! - Guten Tag Fürst Bismarck!” live anrede.
Die früher vorgeschriebenen Anreden müssen selbst in diesen Dingen gebildete Adlige häufig dem Gotha entnehmen. Ich persönlich halte sie aber nicht mehr für zeitgemäß und damit potenziell sogar für ein bisschen unhöflich gegenüber den vermeintlich Geehrten, weil man sie - namentlich vor Dritten - unter Umständen mit diesen heute gekünstelt wirkenden Anreden bepeinlicht.
Herzlichst,
Ihr
Uwe Fenner
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