Aus der Tageszeitung „Die Welt“ vom 25.9.2006
“Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern Dresscode vorschreiben Kündigung bei wiederholt unangemessenen Klamotten erlaubt
25.09.2006 Arbeitnehmer dürfen ihren Mitarbeitern vorschreiben, in welchen Kleidern sie am Arbeitsplatz zu erscheinen haben und in welchen nicht.
Darauf macht der Fachverlag für Recht und Führung in Bonn aufmerksam, wie die Tageszeitung Die Welt berichtet.
Voraussetzung dafür sei demnach, dass die Vorschreibung eines Dresscodes im Interesse des Unternehmens liege. Recht zur Vorschrift nur während Arbeitszeit
So könne der Chef nur fordern, dass Mitarbeiter sich während der Arbeitszeit angemessen kleiden.
Kündigung erlaubt bei wiederholter Weigerung
Wenn diese sich weigerten, drohe Abmahnung oder – bei beharrlicher Weigerung – sogar Kündigung.
Arbeitgeber darf lange Haare bei Männern verbieten
Mitarbeitern, die repräsentative Aufgaben wahrnehmen, können laut Welt auch bestimmte Outfits untersagt werden.
Dazu gehören den Angaben nach Jeans und Turnschuhe, Miniröcke, ein offener Hemdkragen, Piercings, offensichtliche Tätowierungen oder lange Haare bei Männern. ”
Mein Kommentar:
Eine mutige und weise Entscheidung, die diesen Feststellungen offensichtlich vorausgegangen sein muss.
Herzlichst, Ihr Uwe Fenner - http://www.fenner.de








