Neues zum Thema Begrüßung

März 26, 2008

Sehr geehrter Herr Fenner,anbei hätte ich eine Frage an Sie zum Thema „Begrüßung“.

Leider konnte ich auf Ihrer Seite nichts passendes dazu finden.

Können Sie mir bitte verraten, wie man einen Adeligen bzw. Adelige richtig begrüßt.

Meine Frage geht dahin, zu erfahren, wie man sich dann richtig verhält wenn einem adelige Personen vorgestellt werden.

1.)    Ich werde z.B. einem Herren XYZ und seiner Gemahlin vorgestellt, wie verhalte ich mich bei diesen korrekt?

2.)    Ist es richtig, dass man Titel, von oder von und zu, stets bei der Anrede nutzt? Also z.B. Herr von XYZ darf ich Sie etwas fragen… (z.B. bei der Unterhaltung)

3.)    Wie verhält es sich, wenn die Person nicht nur ein „VON“ ist sondern evtl. gar ein Graf? Ist es dann richtig zu sagen: Herr Graf von XYZ, darf ich Sie etwas fragen.

4.)    Ich habe einmal gehört, dass man bei höheren Adeligen nicht zuerst die Dame sondern den Herrn zuerst gegrüßt. Ist dies wirklich richtig?

5.)    Gelten die antiquierten Anreden wie z.B. „Durchlaucht oder Hoheit“ immer noch? Oder grenzt sich das je nach Höhe des Titels ab wann was genutzt wird?

Sehr geehrter Herr Fenner,

es ist mir bewusst, dass dies eine Menge Fragen sind, aber ich habe große Hoffnung durch Sie das Nötige zu erfahren.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

S.S. (04.03.2008)

Meine Antwort:

Sehr geehrter Herr S.,

zunächst:

Die Frage ist, ob Ihnen überhaupt adlige Personen vorgestellt werden, oder Sie den adligen Damen und Herren vorgestellt werden. Es kommt nämlich darauf an, wer „ranghöher“ ist. Der Ranghöhere genießt im allgemeinen gesellschaftlichen Verständnis den Vorteil des Rechts auf Erstinformation.

Das heißt dem Ranghöheren wird der Ragniedrigere vorgestellt. Ranghöher ist immer die Dame, die / der Ältere, der Vorgesetzte, der Kunde oder ganz allgemein die oder der Würdigere.

Zu 1.

Sie werden Herrn von Heyne und seiner Frau vorgestellt. Der Vorstellende sagt zu Herrn und Frau von Heyne (sich an beide wendend): „Gnädige Frau, Herr von Heyne, darf ich Ihnen meinen alten Freund (Nachbarn, Kollegen, etc.) Herrn Steffen S. vorstellen?“. Dann wendet sich der Vorstellende, der natürlich alle drei Personen, Sie und Herrn und Frau von Heyne kennen muss an Sie, deutet mit dem augestreckten Arm dabei auf die von Heynes und sagt zu Ihnen: „Herr und Frau von Heyne“.

Erst jetzt nehmen Sie die Ihnen von Frau von Heyne gebotene Hand und drücken dieselbe (nicht zu fest und nicht zu seicht) oder deuten einen Handkuss an und sagen: „Guten Tag gnädige Frau“ oder „guten Tag Frau von Heyne“. Dann geben Sie Herrn von Heyne die Hand, die dieser schon bereit hält und grüßen ihn mit:“ Guten Tag Herr von Heyne“. Kein „angenehm“ bitte. Das gilt als spießig.

Zu 2. und 3.

„Von“ oder „zu“ oder „von und zu“ ist kein Titel, sondern das Adelsprädikat des Briefadels und wird immer und ohne Ausnahme bei Adelspersonen mit ausgesprochen, wenn man sie direkt anredet, nicht nur über sie spricht („Guten Tag Herr von Heyne, wie war das Fest – ich habe gehört Dohnany war auch da.“) - wenn man eine Adelsperson anspricht, die nicht zum titulierten Adel (Freiherr, Baron, Graf, Prinz, Fürst, Herzog, usw.) gehört.

Also ist es richtig, zu Carl von Heyne zu sagen: „Herr von Heyne, darf ich sie etwas fragen?“. Allerdings sagen Sie zum Grafen von Dönnhoff: „Graf Dönhoff, darf ich sie etwas fragen?“, und zu seiner Frau: „(Verehrte) Gräfin, darf ich Sie etwas fragen?“!

Zu 4.

Nein, Sie begrüßen sie zuerst Es sei denn, Sie kennen ihn und sie (noch) nicht. Dann gehen Sie auf den Ihnen bekannten „ihn“ zu, grüßen ihn, ohne seine Frau besonders zu beachten, denn diese wird Ihnen Ihr männliches, Ihnen bekanntes gegenüber dann sofort vorstellen. Das gilt für bürgerliche Personen genauso wie für den Adel.

Zu 5.

In unserem heutigen gesellschaftlichen Leben gehen wir davon aus, das bürgerliche Personen den Adligen gesellschaftlich gleichgestellt sind. Entscheidender für den gesellschaftlichen Rang sind Bildung, Stellung im Beruf und Besitz.

Nur Bedienstete und Servicepersonen reden den Herzog mit „Durchlaucht“ und den Grafen dann auch mit „Herr Graf“ und „Frau Gräfin“ an.

Als Gast einer Cocktailparty sagen Sie zum Herzog von Württemberg, wenn Sie sich duzen: „Eugen“, und sonst „Herzog Württemberg“.

In einer offiziellen Rede bricht indessen kein Zacken von der Krone, wenn Sie den Prinzen Wilhelm Karl von Preußen am Anfang Ihrer Ausführungen mit „Königliche Hoheit“ anrufen, wenn Sie – auch dies gehört zu einer offiziellen Rede, wenn sich entsprechende Personen, etwa ein Kardinal und ein evangelischer Bischof, zwei ausländische Botschafter, der Rektor und mehrere Dekane einer Universität, im Zuhörerkreis befinden – fortfahren mit „Eminenzen, Exzellenzen, Magnifizenz, Spektabilitäten, etc.“.

Herzlichst

Ihr

Uwe Fenner 

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