Umgangsform

Oktober 27, 2006

Von: Y. B.

Betreff: Umgangsform

Nachricht: Sehr geehrter Herr Fenner
mein Anliegen an Ihnen betrifft die Umgangsform meines Chefs gegenüber mir. Ich bin 25 Jahre jung und noch nicht verheiratet. Trotz des Unverheiratet seins empfinde ich das Ansprechen meines Chefs mir gegenüber mit Fräulein für schon fast beleidigend. Mein Chef sagt, das gehört sich aber so. Ich habe ihn schon gesagt, dass ich dieses als abwertend empfinde, zumal manche Eltern dies zu ihren Töchtern sagen, wenn Sie ungezogen sind. Und auf der anderen Seite möchte ich nicht auch noch mit 50 Jahren so angesprochen werden, nur weil ich unverheiratet bin. Was sagen Sie dazu? Ich weiß, dass man dies früher gesagt hat, aber ist es denn heute auch noch so? Wie würden Sie sich verhalten? Mit besten Dank im Voraus und herzlichste Grüße aus dem Thüringer Wald Y. B.

Uwe Fenners Antwort:

Sehr verehrte Frau B.,

es gibt Änderungen in den gesellschaftlichen Gepflogenheiten,
welche sich sehr schnell durchsetzen,
weil der Sinn ihrer Veränderung mehr oder weniger jedem einleuchtet.
Und es gibt solche Veränderungen,
die von der guten Gesellschaft nur schwer oder überhaupt nicht akzeptiert werden.

Die wohl aus den 50er Jahren stammende gesetzliche Veränderung,
das man nicht mehr zwischen der verheirateten Frau als „Frau“ einerseits
und der unverheirateten weiblichen Person als „Fräulein“ anderseits unterscheidet,
brauchte wohl auch einige Zeit,
zumal bei so mancher Betroffenen selber.
Denn als „Fräulein“ galt man sozusagen auch als „unbefleckt“,
und diese Assoziation war früher vielen älteren Damen, die nie verheiratet waren, wichtig.

Dennoch hat sich diese Umstellung schon allein deshalb
in nicht allzu langer Zeit durchgesetzt,
weil es für jeden, der eine weibliche Person sah
und keineswegs ohne weitere Informationen entscheiden konnte,
ob sie nun je verheiratet gewesen sei oder nicht,
erleichternd war, sich hierüber keine Gedanken mehr machen zu müssen.
Denn jetzt waren alle Damen, zu denen man „Sie“ sagt, einheitlich „Frau“.

Inzwischen ist das so selbstverständlich,
dass manch unverheiratetes weibliches Wesen
es mit Recht als Diskriminierung ansieht,
wenn man sie mit „Fräulein“ anspricht.

Behördliche Vordrucke mit „Herrn/Frau/Fräulein“ gibt es längst nicht mehr.
Und die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau erfordert
auch eine Gleichstellung der Anrede.
Schließlich war beim Mann nie durch die Anrede festgelegt,
ob dieser nun verheiratet sei, verheiratet gewesen sei oder nicht.

Mein Rat, wie Sie Ihren berechtigten Wunsch,
vom Chef mit „Frau B.“ angesprochen zu werden, durchsetzen,
ist, noch einmal mit diesem zu sprechen.
Sie sollten ihm deutlich machen,
dass diese Anspreche schon nahe
an einer Übertretung des neu gesetzlich verankerten Diskriminierungsverbots liege.
(AntidiskriminierungsGesetz, neuerlich Allgemeines Gleichbehandlungsgestz AGG genannt)
Dass er sich, wenn er der Meinung sei, das gehöre sich so,
im Irrtum, ja im Unrecht befinde
und dass er doch einfach Ihre herzliche Bitte um korrekte Anrede respektieren möge,
wenn er an seiner Meinung, das gehöre sich so, festhalten wolle.

Herzlichst,

Ihr Uwe Fenner
Headhunter & Coach
www.fenner.de